Basisrente.Vorsorge und Steuern in einem Zug.
Die Basisrente — auch Rürup-Rente — ist das steuerlich wirksamste Vorsorgeinstrument für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener. Beiträge sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen als Sonderausgaben absetzbar. Die Auszahlung erfolgt lebenslang als Rente.
Für wen relevant
Wirksam vor allem bei hoher Progression.
- 01
Selbstständige und Freiberufler
Ohne Versorgungswerk und ohne gesetzliche Rentenversicherung — die Basisrente schließt die grundlegende Lücke.
- 02
Angestellte in hoher Progression
Zusätzliche steuerlich geförderte Vorsorge über den Rahmen der bAV hinaus.
- 03
Unternehmer mit Sondererträgen
Bei außerordentlichen Einkünften im laufenden Jahr kann ein Einmalbeitrag die Steuerlast strukturiert flankieren.
- 04
Vor Rentenbeginn
Personen mit steuerbarer Zusatzliquidität kurz vor dem Renteneintritt — Prüfung immer im Einzelfall.
Steuersparrechner
Was Ihnen die Basisrente tatsächlich bringt.
Geben Sie Einkommen, Familienstand und beruflichen Status an. Der Rechner zeigt Ihnen den möglichen Höchstbeitrag und die damit verbundene Steuerersparnis — unverbindlich und ohne Anmeldung.
Interaktiver Rechner
Ihre Steuerersparnis unverbindlich schätzen.
Basierend auf dem Einkommensteuertarif 2025 (§ 32a EStG) und dem Höchstbetrag zur Basisrente 2026. Vereinfachte Modellrechnung — keine Steuerberatung im Sinne des StBerG.
Ergebnis · unverbindlich
Voraussichtliche Steuerersparnis
12.325 €
entspricht rund 42,0 % des eingezahlten Beitrags
- Höchstbetrag brutto
- 29.344 €
- Maximal absetzbar
- 29.344 €
- Ihr Beitrag
- 29.344 €
- Steuer vor Basisrente
- 39.488 €
- Steuer nach Basisrente
- 27.163 €
Modellrechnung auf Basis Einkommensteuertarif 2025 und Höchstbetrag Basisrente 2026 (29.344 € / 58.688 €). Soli, Kirchensteuer, Sonderausgaben und individuelle Freibeträge sind nicht berücksichtigt. Verbindliche Aussagen trifft ausschließlich Ihr Steuerberater.
Was zu beachten ist
Steuervorteil heute, Bindung morgen.
Die Basisrente ist an klare Regeln geknüpft. Sie ist nicht kündbar, nicht beleihbar, nicht vererbbar im klassischen Sinn und die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange Leibrente. Das schafft steuerliche Vorteile — erfordert aber, dass die Entscheidung zur eigenen Lebensplanung passt.
Absetzbarkeit
Beiträge im gesetzlichen Rahmen als Sonderausgaben. Höhe und Anerkennung immer mit dem Steuerberater klären.
Verfügbarkeit
Kapital ist während der Ansparphase gebunden. Keine Kündigung, keine Auszahlung als Einmalbetrag.
Leistungsphase
Lebenslange Rente ab frühestens 62 Jahren, nachgelagert zu versteuern.
Hinterbliebene
Optionale Absicherung von Ehe-/Lebenspartner und Kindern in der Rentenphase gestaltbar.
Einmalbeitrag vor Jahresende
ZeitfensterQ4.
Wer im laufenden Jahr eine besondere Steuerbelastung erwartet — etwa aus Unternehmensverkäufen, Sondererträgen oder außerordentlichen Einkünften — prüft die Basisrente als Einmalbeitrag typischerweise im vierten Quartal. Die Entscheidung ist immer individuell und wird gemeinsam mit dem Steuerberater getroffen. Wir übernehmen die Konzeption und Umsetzung.
Alle Aussagen sind allgemeiner Natur und unverbindlich. Rechenbeispiele sind unverbindlich. Keine Steuerberatung im Sinne des StBerG.
