Vorsorge · Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge.Ein Instrument mit drei Wirkungen.

Die bAV ist mehr als eine Sozialleistung. Richtig aufgesetzt entlastet sie Sozialabgaben, wirkt in der steuerlichen Gesamtbetrachtung und wird im Wettbewerb um Fachkräfte zum spürbaren Argument. Wir konzipieren tragfähige Modelle für Unternehmen, Gesellschafter-Geschäftsführer und Belegschaft — und begleiten sie über die gesamte Laufzeit.

Ausgangslage

Zwischen gesetzlicher Pflicht und strategischem Hebel.

Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ist die Entgeltumwandlung für jeden Arbeitnehmer ein einklagbarer Anspruch. Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent gilt für alle Neu- und Bestandsverträge. Wer als Unternehmen keinen strukturierten Rahmen setzt, bekommt Einzelfälle, Papierstapel und Haftungsrisiken.

Wir kehren die Reihenfolge um: erst der Rahmen, dann die Verträge. Ein sauber dokumentierter Durchführungsweg, klare Beitrags- und Zuschussregeln und eine verständliche Kommunikation an die Belegschaft — bevor der erste Antrag geschrieben wird.

Drei Perspektiven

01

Arbeitgeber

Ein konsistentes bAV-Angebot für die Belegschaft — vom Durchführungsweg über die Versorgungsordnung bis zur Kommunikation. Reduziert Haftung, senkt Verwaltungsaufwand und macht die Zuwendung an die Mitarbeitenden sichtbar.

02

Gesellschafter-Geschäftsführer

Eigene Versorgung im Kontext der Gesellschaft: Prüfung bestehender Zusagen, Auslagerungsoptionen, Verrentung und Nachfolgewirkung. bAV wird hier zum Baustein der Unternehmens- und Vermögensarchitektur.

03

Arbeitnehmer

Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss — transparent gerechnet, unabhängig verhandelt. Der Nettoaufwand wird konkret gezeigt, nicht nur der Bruttobeitrag.

Fünf Durchführungswege

Der Weg entscheidet über Bilanz und Freiheit.

Jeder Durchführungsweg hat eigene bilanzielle, steuerliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen. Die Auswahl folgt der Unternehmensgröße, der Bilanzpolitik und der langfristigen Personalplanung — nicht der Provisionslandschaft eines Anbieters.

  • Direktversicherung

    Der Standardweg für die Breite der Belegschaft. Bilanzneutral, planbare Kosten, geringer Verwaltungsaufwand. Ideal als Basis einer Versorgungsordnung.

  • Pensionskasse

    Kollektiv organisiert, klassisch in tarifgebundenen Strukturen. Solide Grundverzinsung, begrenzte Flexibilität in der Kapitalanlage.

  • Pensionsfonds

    Kapitalmarktnäher — höhere Renditechance, höhere Volatilität. Sinnvoll für höhere Beitragsklassen und langlaufende Zusagen bei entsprechendem Risikoprofil.

  • Unterstützungskasse

    Für höhere Versorgungszusagen jenseits der § 3 Nr. 63 EStG-Grenzen. Rückgedeckt, außerhalb der Bilanz, mit besonderer Sorgfalt in der Vertragsgestaltung.

  • Pensionszusage (Direktzusage)

    Klassisches Instrument für GGF-Versorgung. Bilanzwirksam, mit besonderer Sorgfaltspflicht — insbesondere bei Übertragung, Auslagerung oder Unternehmensverkauf.

Fokus Gesellschafter-Geschäftsführer

Alte Pensionszusagensind selten harmlos.

Viele Gesellschafter-Geschäftsführer tragen Zusagen aus den 1990er- und 2000er-Jahren in der Bilanz. Zinsniveau, Sterbetafeln und Rückstellungslogik haben sich seither dreimal verschoben. Wir prüfen die tatsächliche Deckungslücke, mögliche Auslagerungen auf Unterstützungskasse oder Rentnergesellschaft und die Wirkung bei einer geplanten Unternehmensnachfolge — nüchtern und dokumentiert. Steuerliche Fragen erörtern wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.

  • Deckungsgrad und stille Lasten sichtbar machen
  • Auslagerungsoptionen strukturiert prüfen
  • Rentnergesellschaft als Nachfolge-Instrument
  • Zusammenspiel mit Basisrente und privatem Vermögen

Vorgehen

Vier Schritte bis zur tragfähigen Versorgungsordnung.

01

Bestandsaufnahme

Bestehende Zusagen, Rahmenverträge und Zuschusspraxis werden erfasst und rechtlich eingeordnet.

02

Konzept

Auswahl des Durchführungsweges, Definition von Beitrags- und Zuschussregeln, Entwurf der Versorgungsordnung.

03

Verhandlung

Wir verhandeln Konditionen unabhängig — nicht als Vertreter eines Anbieters, sondern in Ihrem Auftrag.

04

Umsetzung & Betreuung

Onboarding der Belegschaft, laufende Verwaltung, jährliche Prüfung, Ansprechpartner bei Ein- und Austritten.

Zweite Meinung

Bestehende bAV im Check.

Bestehende Zusagen, Rahmenverträge und GGF-Versorgungen prüfen wir als Zweite Meinung — auch wenn sie ursprünglich nicht durch uns eingerichtet wurden. Kostenfrei und unverbindlich, mit einer klaren schriftlichen Einschätzung.